Leistungsangebot - Verhinderungspflege - Sozialstation Neufahrn e.V.

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LEISTUNGSANGEBOT


Pflege nach § 39 SGB XI

Im Rahmen unseres Leistungsangebotes bieten wir kurzfristige oder auch eine stundenweise Vertretungstätigkeit bei einer vorliegenden Verhinderung der Pflegeperson an.

Bitte beachten Sie, dass jeder Pflegebedürftige Anspruch auf diese Leistung hat, der seit mindestens sechs Monaten eine Pflegestufe hat.

Ihre Pflegekasse übernimmt nach Absprache und Betrachtung des jeweiligen Falles die Kosten für unsere Leistungen. Die Übernahme gilt bis zu einer maximalen Höhe von jährlich 1.612,- bzw. 2.418,- €. (Stand: 1. Januar 2015)

Informationen im Internet

Weitere Informationen zur Verhinderungspflege können Sie den nachfolgend aufgeführten Links entnehmen. Für die Richtigkeit der dortigen Angaben über- nehmen wir gemäß unserem Haftungshinweis keine Garantie.

Link: Sozialgesetzbuch

Träger:

• Sozialstation Neufahrn e.V.
• Gemeinde Neufahrn
• Katholische Pfarrei Neufahrn
• Pfarrverband Massenhausen
• Evangelische Kirchengemeinde Neufahrn

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Adresse:

Sozialstation Neufahrn e.V.
Fachstelle für pflegende Angehörige
Fürholzer Weg 8
85375 Neufahrn

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Telefax: 08165 - 65353